Absturzsicherung
Auf Dächern steht die Sicherheit an oberster Stelle. Absturzsicherungsmassnahmen sind nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern bergen bei Nichtbefolgung erhebliche Risiken. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt vor, welche Massnahmen für die Sicherheit bei Arbeiten auf dem Dach getroffen werden müssen.
Der Architekt/Planer muss ein Konzept erarbeiten. Der Bauherr/Eigentümer muss geeignete Vorrichtungen zur Verfügung stellen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Unternehmer und Bauleitung müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften der BauAV befolgt werden.
Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern darf nicht mehr ohne Absturzsicherung gearbeitet werden! Arbeiter auf Dachflächen werden über die persönliche Schutzausrüstung und Anschlageinrichtungen oder Seilsicherungssysteme gesichert.
Gerne unterbrieten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, damit bei Wartungs- und Reparaturarbeiten die Vorschriften für die Arbeitssicherheit erfüllt sind.